Ärztegenossenschaften - Idee und Realisation 23.11.2007
eingestellt von Dr. Manfred Klemm
Ärztegenossenschaften - Idee und Realisation
Das Startjahr für die Entwicklung einer neuen ärztlichen Kooperationsform und damit des BVÄG war 1999. Ein Arbeitsausschuss der niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein setzte sich zusammen, um auf die gesundheitspolitische Gängelung mit eigenen greifbaren, plausiblen und effektiven Konzepten zu antworten.
Angeregt wurde ein „Verbundsystem" mit liberaler Grundstruktur. Bemerkenswert: Die Gründung einer starken Parallelorganisation zur Kassenärztlichen Vereinigung ging vom Vorstand der KV Schleswig-Holstein, den Kreisstellenvorständen und bereits bestehenden Praxisnetzen aus. Zielsetzung war eine Gesellschaftsform auf freiwilliger Basis als Alternative zu den „Einkaufsmodellen" der Krankenkassen. Es war eine deutliche und bedeutsame Reaktion auf den von der Politik erteilten diffusen Sicherstellungsauftrag für die Gesundheitsversorgung.
Erstmals wurde dann Anfang 2000 die bewährte Gesellschaftsform „Genossenschaft" in Erwägung gezogen. Ein solches machtvolles, flächendeckendes und unabhängiges Instrumentarium sei ideal für die Stärkung der Position der Niedergelassenen im Vergleich zu kleineren Gruppierungen, stellte der damalige KVSH-Vorsitzende Dr. Klaus Bittmann heraus. Denn solche haben stets schnell verloren in ihrem Stand gegenüber den kräftigen Krankenkassen.
Am 24. Mai 2000 wurden rund 1600 Ärzte und psychologische Psychotherapeuten zu „Genossen". Sie schlossen sich in Neumünster zur Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG (ÄGSH) mit heute über 2500 Mitgliedern zusammen. Die ÄGSH hatte zwei organisatorische und personelle Keimzellen:
Der „Dachverband der Praxisnetze Schleswig-Holstein" und der ebenfalls bereits erwähnte „Ausschuss für ein Verbundsystem neben der KV", die vorbereitend fruchtbare Fleißarbeit leisteten.
Das positive Beispiel aus dem Norden fand sehr rasch große Beachtung und Zustimmung in anderen Bundesländern. Es folgten die Gründungen von weiteren neun Ärztegenossenschaften sowie aktuell im Dezember 2005 die Gründung des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften (BVÄG).
Konkrete ärztegenossenschaftliche Ziele sind: Die ergänzende Interessenvertretung aller niedergelassenen sowie in der ambulanten Versorgung angestellten Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten zu den Aufgaben der KV. Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen mit dem Ziel der Planungssicherheit für die Vergütungen der Leistungen; zurzeit begrenzt auf Verträge zur Integrierten Versorgung unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Entlastung der Praxen der Mitglieder im Bereich der unternehmerischen Kosten durch Organisation gemeinsamen Einkaufs und Nutzung der Angebote günstiger Dienstleister.
Ein halbes Jahr nach Gründung der ÄGSH, im November 2000, wurde parallel zu den Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie Anbietern von Waren und Dienstleistungen das Pharmaunternehmen Q-Pharm AG von der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein installiert. Zudem wurde die auf Bundesebene agierende ärztegenossenschaftliche Dienstleistungsgesellschaft ädg (GmbH & Co. KG) gegründet. Sinn und Zweck der Rahmenverträge und der ärztegenossenschaftlichen Firmen ist, den wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Hintergrund der Ärztegenossenschaften und damit auch des BVÄG zu stärken.