Palliativmedizin - Letter of intent 04.05.2008
eingestellt von Dr. med. Wolfgang Hübner
Regionales Gesundheitsnetz Regionales Praxisnetz
Präambel
Am 20. Dezember 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der Richtlinie über die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativersorgung (SAPV) gemäß § 37 b des SGB V beschlossen.
Die in § 1 genannten Grundlagen und Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eine kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Den besonderen Belangen von Kindern ist Rechnung zu tragen.
Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung. Der Patientenwille, der auch durch Patientenverfügungen zum Ausdruck kommen kann, ist zu beachten.
Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Sie kann als alleinige Beratungsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenbetreuung erbracht werden. Andere Sozialleistungsansprüche bleiben unberührt.
In § 132 d des SGB V hat sich der Gesetzgeber im Rahmen der Begründung der Einführung der SAPV zu den Versorgungsstrukturen und der Zusammenarbeit der Leistungserbringer geäußert:
- es sind multiprofessionell besetzte Palliative Care Teams (PCT) als Leistungserbringer beschrieben bzw. gefordert
- die vorhandenen Versorgungsstrukturen sind zu beachten
- es ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Leistungs-Erbringer unverzichtbar
Ab 2009 haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf SAPV !
Die im Regionalen Gesundheitsnetz Leverkusen e.G. und im Regionalen Praxisnetz Leverkusen e.V. zusammengeschlossenen Ärzte möchten die angedachte Vernetzung von Ärzten, Palliativmedizinern, Krankenkassen, Hospizverein und anderen Versorgen vorantreiben, um die Versorgung von Palliativpatienten nachhaltig zu verbessern.
Ärzte, die schwerstkranke Patienten betreuen, vermissen immer wieder die Unterstützung durch ausgebildete Palliativpflegekräfte. Patienten werden in Krisensituationen am Lebensende oft noch unnötig stationär aufgenommen.
Wir suchen deshalb dringend nach einem Palliativpflegedienst – auch die Krankenkassen sehen den dringenden Bedarf.
Derzeit (in der Übergangsfrist) genügen zwei palliativpflegerisch ausgebildete Vollzeitkräfte, um entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen treffen zu können. Dieser Bedarf wird ab 2009 weiter steigen, weil dann auch die Palliativ- Pflegedienste zusätzlich zu einem normalen Pflegedienst konsiliarisch tätig werden können.
Als Vertreter der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sichern wir einem Palliativpflegedienst jede uns mögliche Unterstützung und Zusammenarbeit zu.
Leverkusen, im Mai 2008
gez.:
Dr.med. Hinrich Haag
Arzt f. Allgemeinmedizin / Palliativmedizin / Spezielle Schmerztherapie
Dr.med. Wolfgang Hübner
Arzt f. Allgemeinmedizin / Notfallmedizin
Vorstand Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG
Dr.med. Peter Travnik
Arzt f. Allgemeinmedizin
vorstand Regionales Praxisnetz Leverkusen e.V.