Mit neuen Tarifen raus aus dem Budget? 06.11.2007
eingestellt von Dr. Manfred Klemm
Neue Angebote für Krankenversicherte gibt es bisher kaum / BPI fordert mehr Initiative der KrankenkassenZuletzt hat die Techniker Krankenkasse einen Wahltarif zur Kostenerstattung aufgelegt. Gegen eine zusätzliche monatliche Prämie können sich die TK-Versicherten bei Niedergelassenen oder im Krankenhaus auf Rechnung behandeln lassen. Die TK übernimmt 90 Prozent der Kosten, die von den Versicherten selbst zu tragende Summe soll 400 Euro jedoch nicht übersteigen. Andere Krankenversicherungen haben mit Partnern aus der privaten Krankenversicherung Zusatztarife mit ähnlichen Leistungen entwickelt, etwa die DAK. Für niedergelassene Ärzte bringen die neuen Möglichkeiten bei den Tarifen zum einen die Chance auf zusätzliche Einkünfte durch nicht gedeckelte Leistungen, zum anderen wird die Welt komplizierter: Möglichst schon vor Beginn der Behandlung muss klar sein, welcher Tarif für den Patienten gilt und welche Ansprüche er damit stellen kann. Das ist nicht immer ganz eindeutig, denn Patienten können nach Paragraf 13 des SGB V schon jetzt, auch ohne spezielle Wahltarife, für die Kostenerstattung optieren - für den gesamten Bereich der GKV oder auch nur für Teilbereiche. Wahltarife bringen Ärzten neue Chancen. Bisher lassen sich Patienten, die sich für Kostenerstattung oder für spezielle Wahltarife entschieden haben, in den meisten Praxen an den Fingern einer Hand abzählen. Bei der Techniker Kasse beispielsweise entscheiden sich bisher jährlich etwa 20 000 von gut sechs Millionen Versicherten für die Kostenerstattung. Wie sich dieses Feld in Zukunft weiterentwickelt, hängt sicher auch von den Werbeaktivitäten der Krankenkassen ab. Das gilt auch für die Wahltarife. Noch haben nur wenige Krankenkassen eine größere Auswahl von Wahltarifen aufgelegt. So hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) jüngst gefordert, die Krankenkassen müssten sich endlich bewegen und Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) gegen zusätzliche Prämien anbieten. Die Patienten könnten sich dann Kosten für diese Präparate von den Krankenkassen erstatten lassen. Bisher habe nur die AOK Rheinland/Hamburg einen derartigen Tarif in die Satzung aufgenommen, so der BPI weiter. Die Prämien seien allerdings so hoch (zum Beispiel 130 Euro im Monat für über 65-Jährige), "dass eine Akzeptanz des Leistungsangebots im Markt praktisch verhindert wird", so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Das liege allerdings auch daran, dass das Bundesversicherungsamt in einem Schreiben den Krankenkassen die Querfinanzierung von Wahltarifen fürs Erste verboten habe. Damit sei ein echter Wettbewerb mit unterschiedlichen Leistungen zwischen den Kassen blockiert, erklärte Manfred Kreisch, der Vorsitzende der BPI-Fachabteilung Selbstmedikation. Doch auch die Verbraucherverbände sprächen sich für eine Querfinanzierung aus, so Fahrenkamp weiter. Denn es sei auch im Interesse des Versicherten, dass Geld, das durch den Einsatz von nicht verschreibungspflichtigen Produkten gespart werden könne, in einem Wahltarifmodell zur Kostenentlastung verrechenbar ist, sagte Fahrenkamp. Und so steht es im GesetzParagraf 53 SGB V, Abs. 4 und 5: (4) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder für sich und ihre nach § 10 mitversicherten Angehörigen Tarife für Kostenerstattung wählen. Sie kann die Höhe der Kostenerstattung variieren und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. § 13 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt nicht. (5) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 von der Versorgung ausgeschlossen sind, und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. |