Südwest-AOK hat die Qual der Wahl 14.12.2007

eingestellt von Dr. Manfred Klemm

Südwest-AOK hat die Qual der Wahl Für die hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg haben sich außer Verbänden auch alle KVen beworben BERLIN/STUTTGART/MÜNCHEN (fst/sto). Um die künftige hausärztliche Versorgung von AOK-Patienten in Baden-Württemberg ist ein Machtkampf zwischen dem KV-System und Ärzteverbänden entbrannt.

Am 12. Dezember ist die Frist der AOK für die Abgabe von Bewerbungen abgelaufen - und die Kasse kann sich vor Angeboten kaum retten: Außer der Offerte von Medi und Hausärzteverband haben sich auch die KVen in Bayern und Baden-Württemberg sowie 14 weitere KVen beworben, die in der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung zusammengeschlossen sind. Am 19. Dezember gibt die AOK bekannt, mit wem sie Verhandlungen starten will.

Gesundheitsmarkt soll nicht "unübersichtlich" werden

"Wir treten mit der geballten Kraft des Verbundes der KVen und der KBV auf", teilten KBV-Chef Dr. Andreas Köhler und sein Vorstandsvize Dr. Carl-Heinz Müller mit. Für die KV Baden-Württemberg erklärte Vorstandschef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Ziel müsse es sein, "einer zunehmenden Unübersichtlichkeit auf dem Gesundheitsmarkt entgegenzuwirken". Man habe diesen Schritt nach "intensiver, auch rechtlicher Prüfung" getan, heißt es in einem KV-Rundschreiben. Die Ausschreibung der AOK richte sich an Gemeinschaften von Vertragsärzten. "Diese Beschreibung trifft voll auf uns als KV zu", so der KV-Chef.

Die KV Bayerns begründet ihre Bewerbung damit, wie AOK-Versicherte in Baden-Württemberg künftig versorgt werden, könne "entscheidend für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland sein". Sie hat sich zusammen mit der GMZ GmbH aus Greifenberg im Landkreis Landsberg beworben. Die GMZ verfüge über Erfahrungen mit der Organisation von elektronischen Gesundheitsakten und Online-Abrechnungen, sagte GMZ-Geschäftsführer und Allgemeinmediziner Dr. Elmar Schmidt. Nach Aussage von KV-Chef Dr. Axel Munte erfolgt die Bewerbung "in enger Abstimmung mit der KV Baden-Württemberg".

Hausärzteverband und Medi in Baden-Württemberg haben unterdessen betont, dass ihrer Anbietergemeinschaft keine weiteren Verbände angehören. Damit wiesen sie Medienberichte zurück, wonach angeblich auch das Gesundheitsnetz Süd (GNS) und Facharztverbände Teil ihrer Bewerbung seien. Hausärzteverband und Medi kritisierten Äußerungen von KV-Vertretern, dass eine hausarztzentrierte Versorgung ohne Einschluss der Körperschaft die Versorgung verschlechtern könne. Der Gesetzgeber verlange von den Kassen, Verträge nach Paragraf 73 b zu schließen, erinnerten beide Verbände. Medi und Hausärzteverband zeigten sich überzeugt, dass die KV sich an der Ausschreibung nicht beteiligen könne. Denn die AOK sucht ausdrücklich nach "Vertragspartnern gemäß Paragraf 73 b Absatz 4 Satz 2 Nr. 2". Dort sind "Gemeinschaften der Leistungserbringer" angesprochen. In Punkt 4 desselben Paragrafen sind dann "Kassenärztliche Vereinigungen, soweit sie Gemeinschaften nach Nummer 2 sie ermächtigt haben" erwähnt. Ungeachtet dessen erklärte ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg auf Anfrage: "Auch KVen können sich bewerben."

Letzte Chance für ein geschlossenes Auftreten

Diese Rechtsfrage ist entscheidend: Denn ist die KV bei der hausarztzentrierten Versorgung außen vor, dann muss die Gesamtvergütung entsprechend der Leistungen, die teilnehmende Ärzte im AOK-Vertrag erbringen, gekürzt werden. Es geht, wie Hoffmann-Goldmayer betont, um die Zukunft des kollektivvertraglich gestalteten KV-Systems: "Vielleicht ist das die letzte Chance, als Ärzteschaft geschlossen aufzutreten."


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