eingestellt von Dr. Manfred Klemm
Was die AOK von Ärzten fordert - Aus der Ärztezeitung online
Die AOK Baden-Württemberg macht ihren künftigen Partnern in der Ausschreibung unter anderem folgende Vorgaben:
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Nutzung einer online-fähigen EDV (mindestens Windows 2000) und Anbindung über ISDN oder DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen.
Elektronische Abrechnung der Leistungen einschließlich Leistungsnachweis gegenüber der AOK.
Führen einer elektronischen Patientenakte.
Aktive Umsetzung von DMP.
Unterstützung von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur besonderen ambulanten Versorgung und der Integrierten Versorgung.
Wirtschaftliche Verordnungsweise durch Berücksichtigung von Preisvergleichslisten.
Sprechstundenangebot werktäglich (außer Samstag) und mindestens eine Abendsprechstunde pro Woche.
Enge Zusammenarbeit mit der AOK zur Nutzung derer Präventionsangebote und Beratungsleistungen.
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