Ambulante Kodier-Richtlinien 19.06.2011
eingestellt von Dr. med. Wolfgang Hübner
Ambulante Kodierrichtlinien nicht mehr verpflichtend
16.06.2011 Praxisinfos
Im Entwurf zum sogenannten Versorgungsgesetz werden die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) aufgehoben. Demnach müssten Sie diese nicht zum 1. Juli 2011 in der Praxis umsetzen. Ein formaler Beschluss steht indes noch aus; dies berichtete der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, auf der Vertreterversammlung der KV Nordrhein.
Die Anwendung der AKR ist demzufolge freiwillig. Es bleibt allerdings bei der Verpflichtung zur Kodierung nach ICD-10. Mit den AKR fällt auch die ausschließliche Orientierung der Gesamtvergütung an der Morbidität. Das Kodieren bleibt aber wichtig, denn die Steigerung der Gesamtvergütung hängt zum großen Teil mit der nachweisbaren Steigerung der Morbidität zusammen.