Mandatierungs Wirrwarr 07.01.2009
eingestellt von Dr. Manfred Klemm
Mandatierung für Vertragsverhandlungen 07.01.2009
Sehr geehrte Mitglieder,
geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wenn man in den letzten Wochen die Nachrichten in der Fachpresse zu aktuellen berufspolitischen Entwicklungen verfolgt hat, stellt man fest, dass zurzeit jeder ärztliche Berufsverband versucht, im Wettlauf um Verträge mit den Krankenkassen am Verhandlungstisch zu bleiben, um für die eigenen Mitglieder ein Maximum an Honorar herauszuschlagen. Diese Absicht ist durchaus verständlich und nachvollziehbar.
Aber diese Bemühungen dürfen nicht dazu führen, dass man fragwürdige Verträge entwirft mit voreiligen Zugeständnissen an die Krankenkassen, nur um das Rennen zu gewinnen.
Zum anderen sollte inzwischen jeder von uns verstanden haben, dass Bemühungen, die darauf hinauslaufen, sich im Honorarverteilungskampf unter uns Ärzten Vorteile zu verschaffen, letztendlich uns allen schaden und den Politikern in die Hände spielen. Wir schwächen auf diese Weise nur die Position der niedergelassenen Ärzteschaft bei den Vertragsvertragsverhandlungen mit den Krankenkassen.
Unsere Genossenschaft Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG hat sich klar zu einer fachgruppenübergreifenden Ausrichtung bekannt und nur so kann man auf Dauer in diesen schwierigen Zeiten überleben.
Fachärzte brauchen Hausärzte und Hausärzte brauchen Fachärzte.
Alle drei Verbände, BVÄG (hier ist das Gesundheitsnetz Leverkusen Mitglied), NAV-Virchow-Bund und Medi verstehen sich als fachgruppenübergreifend und haben sich zum BVMG (Bundesverband Medi-Genossenschaften) zusammengeschlossen. Er kooperiert eng mit dem Deutschen Hausärzteverbund und der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in seinem Anschreiben vom 24.11.08 an alle Hausärztinnen u. Hausärzte in Deutschland erklärt, „dazu haben wir auch Gespräche mit anderen Verbänden wie MEDI und den Genossenschaften geführt, um uns gegenseitig zu unterstützen. Auch mit Verbänden von Fachärzten finden Gespräche statt, um abschließende
Verträge im Sinne einer vernünftigen Versorgungsstruktur zu vereinbaren.“
Wir sind davon überzeugt, dass Verhandlungen, die auf dieser Ebene geführt werden, die besten Chancen haben, nachhaltige Verträge im Interesse aller beteiligten niedergelassenen Ärzte abzuschließen. Es geht aber nicht darum, nur kurzzeitig wirksame Pyrrhussiege für einzelne Arztgruppen zu erzielen, sondern vielmehr die wirtschaftliche Zukunft aller niedergelassenen Ärzte zu sichern. Daher halten wir die Forderung eines Fallwertes in der genannten Höhe ohne Mengenbegrenzung zwar für wünschenswert, aber realitätsfern.
Darüber hinaus sind einseitige Forderungen für einzelne Fachgruppen nur schwierig in Deckung zu bringen mit unserem genossenschaftlichen Solidaritätsgedanken.
Globale Aufforderungen des Landesverbandes Nordrhein des Deutschen Hausärzteverbandes wie: „Unterschreiben Sie dieses auf keinen Fall...’’
sind m.E. wenig hilfreich und eher kontraproduktiv.
In diesem Sinnen sollte sich jeder genau fragen, ob er eine der beiden „mit heißer Nadel gestrickten“ Mandatierungsaufforderungen, die er in der Woche vor Weihnachten im Faxgerät gefunden hat, unterzeichnen möchte und wenn ja, welche.
Sie sollten sich von der Eile, die im Schreiben des BVMG vermittelt wird, nicht drängen lassen. Die Verhandlungen um die Verträge nach § 73 b und c und ihre Ergebnisse sind für uns alle von enormer Bedeutung. Daher sollte die Frage der Mandatsträgerschaft nicht im Hauruckverfahren abgehandelt werden.
Wir werden uns in den nächsten Tagen bemühen, mit den anderen Genossenschaften im GV-West und mit dem BVMG ein gemeinsames Meinungsbild zu erarbeiten und Sie darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Wolfgang Hübner
Dr.med. Hubertus Koenen
Dr. Manfred Klemm