Vergabekammer verbietet der AOK bestimmte Rabattvertraege 11.11.2007

eingestellt von Dr. Manfred Klemm

Gesehen im Aerzteblatt - Freitag, 9.Nov.07
Die AOK darf für 40 Wirkstoffe keine Rabattverträge abschließen, bei denen die Kasse im Augenblick mit der Industrie verhandelt. Das hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschlossen. Insgesamt hatte die AOK 83 Wirkstoffe ausgeschrieben.

Die Vergabekammer wirft der AOK einen „Verstoß gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot“ vor. In der Begründung des Beschlusses heißt es: „Die Verwendung von Auswahlkriterien, die den Bietern geheim bleiben, ist dem Vergaberecht fremd und unter keinem Gesichtspunkt vertretbar.“ Für die zweite Novemberwoche wird eine Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zur AOK-Ausschreibung erwartet.

„Die Düsseldorfer Entscheidung erschwert, dass AOK-Versicherte bereits ab Januar nächsten Jahres Zuzahlungen bei über 80 rabattierten Wirkstoffen sparen können. Der Beschluss der Vergabekammer Düsseldorf steht in klarem Gegensatz zur Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom Januar dieses Jahres. Diesen Widerspruch gilt es jetzt kurzfristig zu klären. Wir werden deshalb die notwendigen juristischen Schritte ergreifen“, sagte Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK in Sachen Rabattverträge.

Der Beschluss der Vergabekammer gefährde die Rabattverträge aber nicht grundsätzlich: „Wir haben schon mit 23 Arzneimittel-Herstellern neue Verträge über insgesamt 17 Wirkstoffe geschlossen, die ab 2008 für zwei Jahre gelten. Für 66 Wirkstoffe stehen die Verträge noch aus“, so Hermann.

„Wir bedauern die Entscheidung der Vergabekammer. Der von der AOK eingeschlagene Weg, Rabattverträge abzuschließen, ist richtig“, sagte eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. 

„Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öffentliche Aufträge […]  - auf Rabattverträge ist deshalb das Vergaberecht strikt anzuwenden. Es kann und darf keine Sonderrechte für Krankenkassen geben. Jede Möglichkeit einer willkürlichen Auftragsvergabe muss von vornherein ausgeschlossen sein“, kommentierte der Branchenverband proGenerika die Entscheidung der Vergabekammer.

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