Klarstellung zu aut-idem-Kreuz
...Kein Regress für Kreuzritter...
Klarstellung: Kein Regress bei „aut idem“-Kreuz
Liebes Mitglied,
das Karussell der Rabattverträge der Krankenkassen mit generischen Herstellern dreht sich immer schneller. Dass dabei so mancher die notwendige Sicherheit in der Verordnungspraxis verliert ist kein Wunder. Irreführende Verlautbarungen einzelner KVen haben hier ebenso Ihren Beitrag geleistet wie auch manipulierte Datenbanken in den Programmen unserer Praxis-Software.
Daher -- Klarheit für unsere Mitglieder:
Schreiben der Q-Pharm an unsere Mitglieder als PDF
1. Regresse sind kaum durchführbar
Regresse sind derzeit bei indizierter Verordnungsweise weder technisch noch juristisch durchführbar, weil die Prüfinstanzen nicht über nachvollziehbare Zahlen verfügen (Rabattvereinbarungen sind der Höhe nach der Prüfinstanz nicht bekannt).
2. Verschärftes Substitutionsgebot erfordert „aut idem“-Kreuz
Die seit 1.4.08 unbemerkt eingetretene Verschärfung im Substitutionsgebot für Apotheken führt bei Nichtsetzen des „aut idem“-Kreuzes zu einer von uns Ärzten nicht zu tolerierenden zufallsverteilten Arzneimittelversorgung („Arzneimittelroulette“).
3. Regressfreiheit bei Verordnung von Q-Pharm –Arzneimitteln
Die Arzneimittelrichtlinien fordern an keiner Stelle die Verordnung von rabattierten Arzneimitteln. Die Arzneimittel unserer gemeinsamen Unternehmung Q-Pharm erfüllen schon immer die Erfordernisse einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gemäß dieser Richtlinien. Setzen Sie unbedingt das „aut idem“- Kreuz und stellen Sie so sicher, dass Ihre Patienten dauerhaft die indizierten Arzneimittel erhalten. Ihre Q-Pharm-Verordnungen werden zu keiner Zeit Anlass für ein Regressverfahren sein.
Der Erhalt der Verordnungshoheit ist eines unserer gemeinsamen Ziele zur Sicherung einer verantwortlichen und weiterhin freien Berufsausübung.