Notfallversorgung
Notfallversorgung der Apotheken in Leverkusen
Notfall - Dienstordnung der Apotheken 2007
Die Bereitschaft beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des folgenden Tages.
Mittwoch- und Samstagnachmittag ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind die für den Notfall vorgesehenen Apotheken dienstbereit.
Bei der Inanspruchnahme während der allgemeinen Ladenschlußzeiten gem. § 3 Abs. 1 Ladenschlußgesetz, ist die gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 € zu entrichten. Die Dienstbereitschaft gilt nur für dringende Notfälle.
Hier die aktuellen Notfall- Apotheken:
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