Q-Pharm

... warum wir Kreuzritter sind ...

Das Gesundheitsnetz Leverkusen bekennt sich zu den "Kreuzrittern" bei der aufgeklärten und hochwertigen Versorgung der Patienten.


Die konsequente Verschreibung von Präparaten der Q-Pharm AG
basiert auf zwei wichtigen Grundpfeilern:
1.)  Der Garantie,
      dass sich diese Präparate immer an der unteren Preisgrenze bewegen, die politisch gefordert ist
2.)  Der Erhalt der Compliance -
      die nachhaltige Mitarbeit des Patienten und die Kontinuität seiner Versorgung

Überdies ist die Versorgung der Patienten durch entsprechende Rabattverträge mit führenden Krankenkassen wie z.B. der Barmer (BEK) gesichert.

Diese Sicherstellung wird durch das "Aut-idem"-Kreuz  deutlich unterstrichen.
Der aufgeklärte Arzt weiss, was er tut - und was sein Patient braucht.


Wer ist die Q-Pharm AG innerhalb der Ärztegenossenschaften?


Die Q-Pharm AG wurde im Dezember 2000 als Tochterunternehmen der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG gegründet. Maßgeblich waren an dieser Unternehmensgründung die Praxisnetze in Schleswig-Holstein beteiligt.

Die entscheidenden Ziele:

  • Einflussnahme auf den Arzneimittelmarkt im Bereich der Generika
  • Schaffung einer deutlich transparenteren Preispolitik
  • Aktive Verantwortung im Rahmen der Arzneimittel-Budgetierung
Die Unternehmensphilosophie:

     „Qualitätsarzneimittel - von Ärzten für Ärzte“

Der Aufsichtsrat:

Dr. Klaus Bittmann, Gynäkologe, Plön
Dr. Helmut Scholz, Arzt für Allgemeinmedizin, Rendsburg
Dr. Ingeborg Kreuz, prakt. Ärztin, Flensburg
Dr. Wilko Schoormans, Internist/Kardiologe, Schleswig
Doris Scharrel, Gynäkologin, Kronshagen
Matthias Seusing, Arzt für Allgemeinmedizin, Kiel

Der Vorstand:

Christoph Meyer, Facharzt für Allgemeinmedizin, Satrup
Henning Schmidt, Internist, Büdelsdorf

Was sind Generika?

Ein Generikum (Mehrzahl: Generika) ist ein Arzneimittel, das in Art und Qualität sowie Dosierung exakt dem Original entspricht. Da bei Generika die aufwendige Ursprungsforschung und der hohe materielle Aufwand der Markteinführung wegfällt, können diese „nachgebauten“ Arzneimittel deutlich preiswerter angeboten werden.

Im Rahmen der sogenannten „aut idem“- Regelung hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Einsatz dieser Generika gefordert. Alle von Q-Pharm AG angebotenen Arzneimittel entsprechen der derzeit gültigen „aut idem“-Regelung. Eine entsprechende Verordnung unserer Arzneimittel auf einem Rezept ist so auch für die Apotheken eine deutliche Arbeitsvereinfachung.


Ärzte informieren ihre Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

mit diesem Blatt möchten wir Sie über patentfreie Medikamente, sogenannte "Gene­rika" informieren. Generika sind Medikamente, die nach Wegfallen des Patentschutzes von anderen Herstellern unter exakter Beachtung der Herstellungsvorschriften produ­ziert und verkauft werden dürfen.

Generika sind deutlich preiswerter, weil die Kosten z. B. für Forschung und aufwendige Markteinführung entfallen. Dennoch müssen Generika die gleiche Qualität haben wie das Originalpräparat, ansonsten würden sie nicht von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte zugelassen und zum Verkauf freigegeben werden. Durch ent­spre­chende Untersuchungen wird geprüft und nachgewiesen, dass die Wirksamkeit des Generikums identisch ist mit der des Originalpräparates.

Jeden Tag werden wir darauf hingewiesen, dass im Gesundheitswesen gespart werden muss. Generika helfen uns Kosten zu senken, da sie preisgünstig sind. Sie als Patient müssen dabei nicht auf Leistungen verzichten. Die Behandlung mit Generika ist ein Weg, z. B. Erhöhungen von Kassenbeiträgen zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Sagen Sie "ja" zu der Verordnung eines Generikums, denn Gutes kann auch preisgün­stig sein und es kann zwei Wirkungen entfalten: Ihre Beschwerden werden gelindert und Kosten werden gespart. Diese Einsparung kommt allen versicherten Patienten zu­gute.

Da die Krankenkassen mit uns Ärzten scharfe Obergrenzen für Arzneimittel-Ver­schrei­bungen vereinbart haben, helfen Sie auch uns. Bei einer Überschreitung dieser Ober­grenzen sind wir Ärzte verpflichtet, Rückforderungen der Krankenkassen aus unserem privaten Portemonnaie zu zahlen. Durch die Verordnung von Generika kann dies größten­teils verhindert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 




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