Ärztekollegen als Genossen 24.11.2007

eingestellt von Dr. Manfred Klemm

Ärztekollegen als Genossen


Der Begriff „Genosse" hat nichts Anrüchiges. In der bekannten Anredeform ist er lediglich im politischen Bereich geläufig und hat als parteilicher „Titel" mit der Gesellschaftsform „Genossenschaft" nicht das Geringste gemein.

Zudem sind Genossenschaften im Gesundheitswesen nicht neu. 1898 wurde der Gemeinnützige Krankenpflegeverein e.G. Salzhausen gegründet, seit 1902 gibt es die Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Die 1997 gegründete Medizinische Qualitätsgemeinschaft Rendsburg eG (MQR) wurde das erste genossenschaftliche Ärztenetz. Insgesamt existieren rund 70 gesundheitlich orientierte Genossenschaften. Davon ist ein Viertel ärztlicher „Natur".

Der Genossenschaftsgedanke birgt die auf Personen ausgerichtete Förderung. Dieses Grundmotiv kommt der politischen Idee eines ärztlichen Verbundsystems am nächsten. Als einzige Unternehmensform hat sie die Förderung der Mitglieder als klaren Auftrag. Rechtsgrundlage ist das Genossenschaftsgesetz, in dem drei Grundsätze verankert sind:

Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Innerhalb dieses Kontextes lässt sich das ureigenste Prinzip des Sicherstellungsauftrags auf dem Gesundheitssektor optimal realisieren. Hinzu kommen Effekte wie die Bündelung wirtschaftlicher Interessen sowie der für alle und das einzelne Mitglied erzielbare Nutzen aus genossenschaftlichen Aktivitäten. Dass der Bei- und Austritt des „Kollegen Genosse" völlig freigestellt sind, unterscheidet von der KV-Pflichtmitgliedschaft. Auch zu anderen Verbänden mit bestimmten Abhängigkeiten vom GKV-System grenzt sich eine Ärztegenossenschaft positiv ab.

Zudem gibt es haftungsrechtliche Unterschiede: Gesellschafter bürgerlichen Rechts haften mit ihrem persönlichen Vermögen. „Ärztegenossen" hingegen sind Mitglieder einer juristischen Person. Sie müssen in Abhängigkeit von der gültigen Satzung  lediglich ihren Geschäftsanteil riskieren.

Genossenschaften sind wirtschaftlich orientiert. Sie werden durch die Identität von Kapitalgebern und Leistungsnehmern getragen, um sich am Markt zu behaupten. In das Gesundheitswesen gehören echte, durchdringende marktwirtschaftliche Prinzipien hinein. Dabei sind die Ärztegenossenschaften bereit, künftig Gesundheitsleistungen „aus einer Hand" anzubieten.



Seiten Anfang