AMNOG -mögliche Konsequenzen und Haftung für Ärzte 04.02.2011

eingestellt von Dr. Manfred Klemm

Seit 1.1.2011 wird die "Aut idem"-Austauschverpflichtung der Apotheker erweitert.
Direkt betroffen ist aber auch die haftungsrechtliche Verantwortung des Arztes.

Kurz gesagt - der Apotheker ist verpflichtet noch weiträumiger die verschriebenen Präparate auszutauschen,

der Arzt ist hingegen noch stärker verpflichtet, die medizinischen Risiken bei einem möglichen Austausch zu bedenken, da er im vollen Umfang dafür haftet.

Der Arzt wird noch stärker zu einer gewissenhaften und verstärkten Verwendung des "Aut idem" bewegt.

Aus haftungsrechtlicher Sicht sollte daher "Aut idem" nur dann zugelassen werden, wenn man als Arzt sicher weiß, dass alle Arzneimittel, die zur Substitution in Frage kommen, in gleicher Weise zur Behandlung des konkreten Patienten geeignet sind.

Deutlich einfacher ist es für den Arzt, aber auch für den Apotheker, das präverierte Medikament seiner Wahl zu verschreiben und den Austausch durch sein "Aut idem"-Kreuz auszuschließen!
Da weiß er genau was er verantwortet!

Kreuz-Ritter-Ärzte kämpfen zum Wohle des Patienten - Gesundheit geht vor Wirtschaftlichkeit!

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift "der niedergelassene Arzt
1/2011, S.64-65 (Pharma-Report) Der Artikel ist von Peter von Czettritz (Rechtsanwalt)

 


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